利未記

第27章

1 耶和華諭摩西曰、

2 告以色列族云、有許願者、以人供我役事、則必估其價、

3 循聖所之權衡、自二十歲至六十歲者、男二十五兩、

4 女十五兩、

5 自五歲至二十歲者、男十兩、女五兩。

6 自一月至五歲者、男二兩有半、女一兩有半。

7 自六十歲以上者、男七兩有半、女五兩。

8 倘其人貧乏、不能如價、則宜見祭司、祭司視其力、以估其價。

9 如人以可享之牲、許獻於我、則必獻之、

10 美惡毋相易、如易之、則所許所易者、俱獻於我。

11 如所許者、不潔之畜、不堪享我、則必牽至祭司、

12 以估其價、或美或惡、必遵祭司所估之命、

13 如欲贖之、宜於所估之價、加五分之一。

14 如人許宅、供我役事、祭司必估其價、或美或惡、遵其所命、以爲定例、

15 如欲贖之、必於所估之價、加五分之一、宅則歸己。

16 如人以所遺之田畝獻我、以供役事、則視播種之多寡、以估其價。播大麥六石者、價値二十五兩。

17 如其獻田、適値禧年、則爾所估之價、必爲定例。

18 如其獻田、在禧年之後、則祭司必權其後至禧年之歲月、以減其價、

19 如已獻田、而欲贖之、當於所估之價、加五分之一、田則歸己。

20 如不贖田、或祭司轉鬻於人、則不可復贖、

21 禧年旣屆、必以其田、恒供我役、歸於祭司、若獻禮物然。

22 如人以田獻我、供我役事、是田乃購於人、非祖父所遺者、

23 則祭司必視禧年之遠近、以估其價、必使卽償其金、供我役事、

24 待禧年至、田歸其主。

25 爾所估之價、必循聖所權衡、十錢爲一兩、

26 首生牡畜、無論牛羊、本歸於我、不得再獻、供我役事。

27 不潔之畜、人欲贖之、必遵爾所估之價、加五分之一、茍或不贖、必視所値、鬻之於人、

28 凡獻我之物、無論人畜田畝、俱不得鬻、亦不得贖、

29 所獻禮物、不可復贖、乃必宰之。

30 田之所產、樹之所結、什一奉我、俱歸我耶和華。

31 所應輸之什一、人欲贖之、必加五分之一。

32 牛羊爲牧者計其數、必以什一歸我、

33 或美或惡、毋庸察、亦毋庸易、如其易之、則所數與所易者、俱必獻我、不得復贖。

34 上所載之誡命、乃耶和華在西乃山、諭摩西告以色列族者。

Das dritte Buch Mose (Levitikus)

Kapitel 27

1 Und der HErr3068 redete1696 mit Mose4872 und sprach559:

2 Rede mit den5315 Kindern1121 Israel3478 und559 sprich1696 zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 besonder Gelübde5088 tut6381, daß er seinen Leib schätzet,

3 so soll das die1121 Schätzung6187 sein: Ein Mannsbild2145, zwanzig6242 Jahre8141 alt1121, bis ins sechzigste8346 Jahr8141, sollst du schätzen6187 auf fünfzig2572 silberne3701 Sekel nach dem Sekel des Heiligtums6944;

4 ein Weibsbild5347 auf dreißig7970 Sekel.

5 Von fünf2568 Jahren8141 bis auf zwanzig6242 Jahre8141 sollst du ihn schätzen auf zwanzig6242 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist6187; ein Weibsbild5347 aber1121 auf zehn6235 Sekel.

6 Von einem Monden2320 an bis auf fünf2568 Jahre8141 sollst du ihn schätzen6187 auf fünf2568 silberne3701 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist6187; ein Weibsbild5347 aber1121 auf drei7969 silberne3701 Sekel.

7 Ist6187 er aber sechzig8346 Jahre8141 alt1121 und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn6240 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist; ein Weibsbild5347 aber auf zehn6235 Sekel.

8 Ist er aber zu arm4134 zu solcher Schätzung6187, so soll er sich6186 vor6440 den Priester3548 stellen5975, und3548 der Priester3548 soll ihn schätzen6186; er soll ihn aber schätzen, nachdem6310 seine Hand, des, der gelobet hat5087, erwerben kann5381.

9 Ist‘s aber ein Vieh929, das man dem HErrn3068 opfern7126 kann: alles, was7133 man des dem HErrn3068 gibt5414, ist heilig6944.

10 Man soll‘s nicht wechseln2498 noch wandeln4171, ein gutes2896 um ein böses7451, oder ein böses7451 um ein gutes. Wird2896‘s aber jemand wechseln4171; ein Vieh929 um das andere, so sollen sie beide8545 dem HErrn heilig6944 sein.

11 Ist aber das Tier929 unrein2931, daß man‘s dem HErrn3068 nicht opfern7126 darf7133, so soll man‘s vor6440 den Priester3548 stellen5975.

12 Und3548 der Priester soll es schätzen6186, ob996‘s gut2896 oder böse7451 sei6187; und es soll bei des Priesters3548 Schätzen bleiben.

13 Will‘s aber jemand lösen1350, der soll den Fünften2549 über3254 die Schätzung6187 geben.

14 Wenn jemand sein Haus1004 heiliget6942, daß es dem HErrn3068 heilig6944 sei, das soll der Priester3548 schätzen6186, ob‘s gut2896 oder böse7451 sei; und376 danach es der Priester3548 schätzet, so soll‘s bleiben6965.

15 So es1004 aber der, so es geheiliget hat1350, will lösen, so soll er den fünften2549 Teil3254 des Geldes3701, über das es geschätzet ist6187, drauf geben, so soll‘s sein werden6942.

16 Wenn jemand ein376 Stück Ackers7704 von seinem Erbgut272 dem HErrn3068 heiliget, so soll er geschätzet werden6942, nachdem6310 er trägt. Trägt er ein Homor Gerste8184, so soll er fünfzig2572 Sekel Silbers3701 gelten.

17 Heiliget er aber seinen Acker7704 vom Halljahr8141 an, so soll er nach seiner Würde6942 gelten6965.

18 Hat er ihn7704 aber nach310 dem Halljahr3104 geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen2803 nach6310 den übrigen3498 Jahren8141 zum Halljahr8141 und3548 danach geringer1639 schätzen6187;

19 Will aber der, so ihn geheiliget hat1350, den Acker7704 lösen1350, so soll6965 er den fünften2549 Teil3254 des Geldes3701, über das er geschätzet ist6187, drauf geben, so soll er sein werden6942.

20 Will er376 ihn7704 aber nicht lösen1350, sondern verkauft4376 ihn7704 einem andern312, so soll er ihn nicht mehr lösen1350,

21 sondern derselbe Acker7704, wenn er im Halljahr3104 los ausgehet, soll dem HErrn3068 heilig6944 sein, wie ein verbannter2764 Acker7704; und3318 soll des Priesters3548 Erbgut272 sein.

22 Wenn aber jemand einen Acker7704 dem HErrn3068 heiliget6942, den er gekauft hat272, und nicht sein Erbgut ist4736,

23 so soll ihn der Priester rechnen2803, was er gilt4373, bis an das Halljahr8141; und3548 er soll desselben Tages3117 solche Schätzung6187 geben5414, daß er dem HErrn3068 heilig6944 sei6187.

24 Aber im Halljahr8141 soll er wieder7725 gelangen an denselben, von dem er ihn7704 gekauft7069 hat272, daß er sein Erbgut im Lande776 sei.

25 Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums6944. Ein Sekel aber macht zwanzig6242 Gera1626.

26 Die Erstgeburt1060 unter dem Vieh929, die dem HErrn3068 sonst gebühret, soll niemand dem HErrn3068 heiligen6942, es sei ein376 Ochse7794 oder Schaf7716; denn es ist1069 des HErrn.

27 Ist6187 aber an dem Vieh929 etwas Unreines2931, so soll man‘s lösen6299 nach seiner Würde und drüber geben den Fünften2549. Will er‘s nicht3254 lösen1350, so verkaufe4376 man‘s nach seiner Würde.

28 Man soll kein Verbanntes2764 verkaufen4376, noch lösen1350, das jemand376 dem HErrn3068 verbannet von allem, das sein ist6944, es seien Menschen120 Vieh929 oder Erbacker272; denn alles Verbannte2764 ist6944 das Allerheiligste dem HErrn3068.

29 Man soll auch keinen3808 verbannten2764 Menschen120 lösen6299, sondern er soll des Todes4191 sterben4191.

30 Alle Zehnten4643 im Lande776, beide von Samen2233 des Landes776 und von Früchten6529 der Bäume6086, sind des HErrn3068 und sollen dem HErrn3068 heilig6944 sein.

31 Will aber jemand376 seinen Zehnten4643 lösen1350, der soll den Fünften2549 drüber geben.

32 Und alle Zehnten4643 von Rindern1241 und Schafen6629, und was unter der Rute7626 gehet5674, das ist6944 ein heiliger Zehnte6224 dem HErrn3068.

33 Man soll nicht fragen1239, ob‘s gut2896 oder böse7451 sei; man soll‘s auch nicht wechseln4171. Wird es aber jemand wechseln4171, so soll beides8545 heilig6944 sein und nicht gelöset werden1350.

34 Dies sind die Gebote, die der HErr3068 gebot4687 an die Kinder1121 Israel3478 auf dem Berge2022 Sinai5514.

利未記

第27章

Das dritte Buch Mose (Levitikus)

Kapitel 27

1 耶和華諭摩西曰、

1 Und der HErr3068 redete1696 mit Mose4872 und sprach559:

2 告以色列族云、有許願者、以人供我役事、則必估其價、

2 Rede mit den5315 Kindern1121 Israel3478 und559 sprich1696 zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 besonder Gelübde5088 tut6381, daß er seinen Leib schätzet,

3 循聖所之權衡、自二十歲至六十歲者、男二十五兩、

3 so soll das die1121 Schätzung6187 sein: Ein Mannsbild2145, zwanzig6242 Jahre8141 alt1121, bis ins sechzigste8346 Jahr8141, sollst du schätzen6187 auf fünfzig2572 silberne3701 Sekel nach dem Sekel des Heiligtums6944;

4 女十五兩、

4 ein Weibsbild5347 auf dreißig7970 Sekel.

5 自五歲至二十歲者、男十兩、女五兩。

5 Von fünf2568 Jahren8141 bis auf zwanzig6242 Jahre8141 sollst du ihn schätzen auf zwanzig6242 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist6187; ein Weibsbild5347 aber1121 auf zehn6235 Sekel.

6 自一月至五歲者、男二兩有半、女一兩有半。

6 Von einem Monden2320 an bis auf fünf2568 Jahre8141 sollst du ihn schätzen6187 auf fünf2568 silberne3701 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist6187; ein Weibsbild5347 aber1121 auf drei7969 silberne3701 Sekel.

7 自六十歲以上者、男七兩有半、女五兩。

7 Ist6187 er aber sechzig8346 Jahre8141 alt1121 und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn6240 Sekel, wenn‘s ein Mannsbild2145 ist; ein Weibsbild5347 aber auf zehn6235 Sekel.

8 倘其人貧乏、不能如價、則宜見祭司、祭司視其力、以估其價。

8 Ist er aber zu arm4134 zu solcher Schätzung6187, so soll er sich6186 vor6440 den Priester3548 stellen5975, und3548 der Priester3548 soll ihn schätzen6186; er soll ihn aber schätzen, nachdem6310 seine Hand, des, der gelobet hat5087, erwerben kann5381.

9 如人以可享之牲、許獻於我、則必獻之、

9 Ist‘s aber ein Vieh929, das man dem HErrn3068 opfern7126 kann: alles, was7133 man des dem HErrn3068 gibt5414, ist heilig6944.

10 美惡毋相易、如易之、則所許所易者、俱獻於我。

10 Man soll‘s nicht wechseln2498 noch wandeln4171, ein gutes2896 um ein böses7451, oder ein böses7451 um ein gutes. Wird2896‘s aber jemand wechseln4171; ein Vieh929 um das andere, so sollen sie beide8545 dem HErrn heilig6944 sein.

11 如所許者、不潔之畜、不堪享我、則必牽至祭司、

11 Ist aber das Tier929 unrein2931, daß man‘s dem HErrn3068 nicht opfern7126 darf7133, so soll man‘s vor6440 den Priester3548 stellen5975.

12 以估其價、或美或惡、必遵祭司所估之命、

12 Und3548 der Priester soll es schätzen6186, ob996‘s gut2896 oder böse7451 sei6187; und es soll bei des Priesters3548 Schätzen bleiben.

13 如欲贖之、宜於所估之價、加五分之一。

13 Will‘s aber jemand lösen1350, der soll den Fünften2549 über3254 die Schätzung6187 geben.

14 如人許宅、供我役事、祭司必估其價、或美或惡、遵其所命、以爲定例、

14 Wenn jemand sein Haus1004 heiliget6942, daß es dem HErrn3068 heilig6944 sei, das soll der Priester3548 schätzen6186, ob‘s gut2896 oder böse7451 sei; und376 danach es der Priester3548 schätzet, so soll‘s bleiben6965.

15 如欲贖之、必於所估之價、加五分之一、宅則歸己。

15 So es1004 aber der, so es geheiliget hat1350, will lösen, so soll er den fünften2549 Teil3254 des Geldes3701, über das es geschätzet ist6187, drauf geben, so soll‘s sein werden6942.

16 如人以所遺之田畝獻我、以供役事、則視播種之多寡、以估其價。播大麥六石者、價値二十五兩。

16 Wenn jemand ein376 Stück Ackers7704 von seinem Erbgut272 dem HErrn3068 heiliget, so soll er geschätzet werden6942, nachdem6310 er trägt. Trägt er ein Homor Gerste8184, so soll er fünfzig2572 Sekel Silbers3701 gelten.

17 如其獻田、適値禧年、則爾所估之價、必爲定例。

17 Heiliget er aber seinen Acker7704 vom Halljahr8141 an, so soll er nach seiner Würde6942 gelten6965.

18 如其獻田、在禧年之後、則祭司必權其後至禧年之歲月、以減其價、

18 Hat er ihn7704 aber nach310 dem Halljahr3104 geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen2803 nach6310 den übrigen3498 Jahren8141 zum Halljahr8141 und3548 danach geringer1639 schätzen6187;

19 如已獻田、而欲贖之、當於所估之價、加五分之一、田則歸己。

19 Will aber der, so ihn geheiliget hat1350, den Acker7704 lösen1350, so soll6965 er den fünften2549 Teil3254 des Geldes3701, über das er geschätzet ist6187, drauf geben, so soll er sein werden6942.

20 如不贖田、或祭司轉鬻於人、則不可復贖、

20 Will er376 ihn7704 aber nicht lösen1350, sondern verkauft4376 ihn7704 einem andern312, so soll er ihn nicht mehr lösen1350,

21 禧年旣屆、必以其田、恒供我役、歸於祭司、若獻禮物然。

21 sondern derselbe Acker7704, wenn er im Halljahr3104 los ausgehet, soll dem HErrn3068 heilig6944 sein, wie ein verbannter2764 Acker7704; und3318 soll des Priesters3548 Erbgut272 sein.

22 如人以田獻我、供我役事、是田乃購於人、非祖父所遺者、

22 Wenn aber jemand einen Acker7704 dem HErrn3068 heiliget6942, den er gekauft hat272, und nicht sein Erbgut ist4736,

23 則祭司必視禧年之遠近、以估其價、必使卽償其金、供我役事、

23 so soll ihn der Priester rechnen2803, was er gilt4373, bis an das Halljahr8141; und3548 er soll desselben Tages3117 solche Schätzung6187 geben5414, daß er dem HErrn3068 heilig6944 sei6187.

24 待禧年至、田歸其主。

24 Aber im Halljahr8141 soll er wieder7725 gelangen an denselben, von dem er ihn7704 gekauft7069 hat272, daß er sein Erbgut im Lande776 sei.

25 爾所估之價、必循聖所權衡、十錢爲一兩、

25 Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums6944. Ein Sekel aber macht zwanzig6242 Gera1626.

26 首生牡畜、無論牛羊、本歸於我、不得再獻、供我役事。

26 Die Erstgeburt1060 unter dem Vieh929, die dem HErrn3068 sonst gebühret, soll niemand dem HErrn3068 heiligen6942, es sei ein376 Ochse7794 oder Schaf7716; denn es ist1069 des HErrn.

27 不潔之畜、人欲贖之、必遵爾所估之價、加五分之一、茍或不贖、必視所値、鬻之於人、

27 Ist6187 aber an dem Vieh929 etwas Unreines2931, so soll man‘s lösen6299 nach seiner Würde und drüber geben den Fünften2549. Will er‘s nicht3254 lösen1350, so verkaufe4376 man‘s nach seiner Würde.

28 凡獻我之物、無論人畜田畝、俱不得鬻、亦不得贖、

28 Man soll kein Verbanntes2764 verkaufen4376, noch lösen1350, das jemand376 dem HErrn3068 verbannet von allem, das sein ist6944, es seien Menschen120 Vieh929 oder Erbacker272; denn alles Verbannte2764 ist6944 das Allerheiligste dem HErrn3068.

29 所獻禮物、不可復贖、乃必宰之。

29 Man soll auch keinen3808 verbannten2764 Menschen120 lösen6299, sondern er soll des Todes4191 sterben4191.

30 田之所產、樹之所結、什一奉我、俱歸我耶和華。

30 Alle Zehnten4643 im Lande776, beide von Samen2233 des Landes776 und von Früchten6529 der Bäume6086, sind des HErrn3068 und sollen dem HErrn3068 heilig6944 sein.

31 所應輸之什一、人欲贖之、必加五分之一。

31 Will aber jemand376 seinen Zehnten4643 lösen1350, der soll den Fünften2549 drüber geben.

32 牛羊爲牧者計其數、必以什一歸我、

32 Und alle Zehnten4643 von Rindern1241 und Schafen6629, und was unter der Rute7626 gehet5674, das ist6944 ein heiliger Zehnte6224 dem HErrn3068.

33 或美或惡、毋庸察、亦毋庸易、如其易之、則所數與所易者、俱必獻我、不得復贖。

33 Man soll nicht fragen1239, ob‘s gut2896 oder böse7451 sei; man soll‘s auch nicht wechseln4171. Wird es aber jemand wechseln4171, so soll beides8545 heilig6944 sein und nicht gelöset werden1350.

34 上所載之誡命、乃耶和華在西乃山、諭摩西告以色列族者。

34 Dies sind die Gebote, die der HErr3068 gebot4687 an die Kinder1121 Israel3478 auf dem Berge2022 Sinai5514.