利未記

第13章

1 耶和華諭摩西亞倫曰、

2 人若膚有疥、或癬、或斑斕、狀如癩疾、則必攜之至祭司亞倫前、或其子孫爲祭司前、

3 祭司必察其疾、如疾處之毫變白、深入膚際、則屬癩疾、祭司旣察之、必爲不潔、

4 如斑斕爲白、不深入膚、其毫猶未白者、祭司必禁錮其人、歷至七日、

5 屆期察之、如其疾止、不散於膚、則祭司必禁錮其人、復至七日、

6 屆期必再察之、如疾少愈、不散於膚、則癬而已、祭司必視爲潔、使澣衣成潔、

7 祭司察之、以視潔否、其後癬多蔓延於膚、祭司必再察之、

8 若見其癬果蔓延、則祭司必視爲不潔、蓋癩疾已成。〇

9 如人有癩疾、必攜之至祭司、

10 祭司察之、知疥色白、毫亦變白、肉色紅腫、

11 乃膚際舊癩所化、此誠汚衊、祭司必視爲不潔、毋庸禁錮其人、

12 癩之爲疾、散布於膚、蔓延於體、自頂至踵、無在不有、

13 祭司亦必察焉、如白色遍體、其人猶可潔、雖有疾尚能使潔也。

14 如肉紅腫、色已外現、則蒙不潔、

15 祭司視之。必以爲汚、綠色紅腫、癩疾乃成、而蒙不潔。

16 如紅腫之肉變白、則必至祭司前、

17 祭司察之、知色已變白、必視之爲潔、則無不潔。

18 如人膚際生瘡、而後得醫、

19 瘡處或有白疥、或有斑斕、紅白相間、則必示於祭司、

20 祭司察之、知毫色盡白、深入膚際、則視爲不潔、是屬癩疾、因瘡以生。

21 如祭司察之、知無白毫、不深入膚、疾已少愈、則必禁錮其人、歷至七日、

22 倘蔓延於膚、則屬癩疾、祭司必視爲汚。

23 如斑斕已止、而不蔓延、則爲瘡瘢、祭司必視之爲潔。

24 如人之膚爲火所灼、其處忽起斑斕、紅白相間。

25 祭司必察之、斑斕處毫色盡白、深入膚際、則屬癩疾、因灼所致、祭司必視之爲汚。

26 如祭司察之、斑斕處無白毫、不深入膚、疾已少愈、則必禁錮其人、歷至七日。

27 屆期察之、如蔓延於膚、則屬癩疾、祭司必視之爲汚、

28 如斑斕已止、不復蔓延、而疾少愈、此屬疥疾、因灼所致、灼後成瘢、祭司必視之爲潔。〇

29 如男女、在首在鬚有疾、

30 祭司必察之、中有細毫、其色維黃、深入膚際、此屬癩癬、或生於首、或生於鬚、祭司必視之爲汚、

31 如祭司察其癬、不深入膚中、無黑毫、則必禁錮其人、歷至七日、

32 屆期察之、如癬不蔓延、中無黃毫、不深入膚、

33 則薙鬚髮、留其癬處、禁錮其人、歷至七日、

34 屆期必察之、癬不蔓延、不深入膚、祭司必視之爲潔、使澣其衣、則無不潔。

35 厥後如癬蔓延於膚、

36 祭司必察之、若果蔓延、則黃毫之有無俱無庸察、是蒙不潔、

37 如癬已止、中發黑毫、其癬已愈、其人已潔、祭司必視之爲潔。〇

38 如男女膚生白斑、

39 祭司必察之、白斑少愈、則屬白癬、發生於膚、其人爲潔。

40 如髮脫落、則爲頭童、其人爲潔。

41 如頂髮凋殘、則爲頇額、其人爲潔。

42 若頭童頇額處發疾、紅白相間、此乃患癩。

43 祭司必察之、如頭童頇額處生疥、其色紅白相間、如膚生癩疾然、

44 其人乃癩、而蒙不潔、祭司必視之爲汚、緣首已生癩也。〇

45 凡患癩者、必裂衣、露頂掩口、自呼曰、我汚矣、我汚矣。

46 當其患癩時、誠蒙不潔、必異室獨處、居於營外。〇

47 如皮衣、革衣、絨衣、枲衣、無論經緯間、爲癩所染、

48 併於上節

49 其所染處、色或青紅、此染於癩、必示祭司、

50 祭司察而藏之、歷至七日、

51 屆期、視其所染、蔓延於衣之經緯、或於皮衣革衣、此爲惡癩所染、而蒙不潔、

52 則無論絨衣、枲衣、在經在緯、或皮衣、俱爇以火、緣其癩甚惡也。

53 祭司察之、見衣所染、不復蔓延於經緯、或於其皮。

54 宜使澣濯、而復藏之、歷至七日、

55 澣濯之後、必察之、其所染之疾、色猶未去、雖未蔓延、亦以爲汚、爇之以火、蓋衣之敝處、或於表裏、染癩甚深。

56 旣澣濯、祭司察之、所染少愈、則必裂衣之經緯、或皮、去其所染。

57 如癩所染處、仍現於衣之經緯、或於其皮、此染癩已深、必爇以火。

58 如衣或皮、旣經澣濯、已去其染、則必再澣、使成爲潔、〇

59 以上所載、皮衣、或絨衣、枲衣、無論經緯間、視之爲潔、爲汚、其例若此。

Das dritte Buch Mose (Levitikus)

Kapitel 13

1 Und der HErr3068 redete1696 mit Mose4872 und Aaron175 und sprach559:

2 Wenn einem Menschen120 an der Haut5785 seines Fleisches1320 etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß934 wird, als wollte ein259 Aussatz5061 werden an der Haut5785 seines Fleisches1320, soll man ihn7613 zum Priester3548 Aaron175 führen935 oder zu seiner Söhne1121 einem unter den Priestern3548.

3 Und3548 wenn der Priester das Mal5061 an7200 der Haut5785 des Fleisches1320 siehet, daß die Haare8181 in Weiß3836 verwandelt sind2015, und3548 das Ansehen4758 an dem Ort tiefer6013 ist denn die andere Haut5785 seines Fleisches1320, so ist‘s gewiß der Aussatz5061. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein2930 urteilen.

4 Wenn aber etwas eiterweiß934 ist an der Haut5785 seines Fleisches1320, und3548 doch das Ansehen4758 nicht tiefer6013 denn die andere Haut5785 des Fleisches, und die Haare8181 nicht in Weiß3836 verwandelt sind2015, so soll der Priester denselben verschließen5462 sieben7651 Tage3117

5 und3548 am siebenten7637 Tage3117 besehen. Ist‘s5462, daß das Mal5061 bleibt5975, wie3117 er‘s zuvor gesehen5869 hat6581, und3548 hat nicht weiter gefressen an7200 der8145 Haut5785,

6 so soll ihn der Priester abermal sieben Tage3117 verschließen. Und3548 wenn er ihn zum andernmal8145 am siebenten7637 Tage besiehet und3548 findet, daß das Mal5061 verschwunden ist3544 und nicht weiter gefressen hat6581 an7200 der Haut5785, so soll er ihn rein2891 urteilen, denn es ist Grind5061. Und er soll seine Kleider899 waschen3526, so ist er rein2891.

7 Wenn aber der Grind4556 weiter6581 frißt6581 in der Haut5785, nachdem310 er vom Priester besehen und3548 rein gesprochen ist7200, und3548 wird nun zum andernmal8145 vom Priester besehen;

8 wenn denn da der Priester3548 siehet, daß der Grind4556 weiter gefressen hat6581 in der Haut5785, soll7200 er3548 ihn unrein2930 urteilen, denn es ist gewiß Aussatz6883.

9 Wenn ein Mal5061 des Aussatzes6883 am Menschen120 sein wird, den soll man zum Priester3548 bringen935.

10 Wenn derselbe siehet und3548 findet, daß weiß3836 aufgefahren ist7613 an7200 der Haut5785, und die Haare8181 in Weiß3836 verwandelt2015, und roh Fleisch1320 im Geschwür ist7613,

11 so ist‘s gewiß ein alter3462 Aussatz6883 in der Haut5785 seines Fleisches1320. Darum soll ihn der Priester unrein2930 urteilen und3548 nicht verschließen5462; denn er ist schon unrein2931.

12 Wenn aber der Aussatz6883 blühet in der Haut5785 und3548 bedeckt3680 die ganze Haut5785, von dem Haupt7218 an bis auf6524 die Füße7272, alles, was dem Priester vor Augen5869 sein mag;

13 wenn dann der Priester besiehet und3548 findet, daß der Aussatz6883 das ganze Fleisch1320 bedeckt3680 hat, so soll er denselben rein2891 urteilen, dieweil es alles an7200 ihm in Weiß3836 verwandelt2015 ist2889; denn er ist rein.

14 Ist7200 aber roh Fleisch1320 da des Tages3117, wenn er2416 besehen wird, so ist er unrein2930.

15 Und3548 wenn der Priester das rohe Fleisch1320 besiehet, soll7200 er2416 ihn unrein2930 urteilen; denn er2416 ist unrein2931, und1320 es ist gewiß Aussatz6883.

16 Verkehret sich aber das rohe Fleisch1320 wieder7725 und3548 verwandelt2015 sich in Weiß3836, so soll er2416 zum Priester kommen935.

17 Und3548 wenn der Priester besiehet und3548 findet, daß das Mal5061 ist2889 in Weiß3836 verwandelt2015, soll7200 er ihn rein2891 urteilen, denn er ist rein.

18 Wenn3588 in jemandes Fleisch1320 an der Haut5785 eine Drüse7822 wird, und wieder heilet7495,

19 danach an7200 demselben7822 Ort4725 etwas weiß3836 auffähret oder rötlich125 Eiterweiß934 wird, soll er vom Priester3548 besehen werden.

20 Wenn dann der Priester3548 siehet, daß das Ansehen4758 tiefer8217 ist denn die andere Haut5785 und3548 das Haar8181 in Weiß3836 verwandelt2015; so soll7200 er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal5061 aus6524 der Drüse7822 worden.

21 Siehet aber der Priester und3548 findet, daß die Haare8181 nicht weiß3836 sind, und3548 ist nicht tiefer8217 denn die andere Haut5785, und ist verschwunden3544, so soll7200 er ihn sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

22 Frißt6581 es weiter6581 in der Haut5785, so soll er3548 ihn unrein2930 urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal5061.

23 Bleibt aber das Eiterweiß934 also stehen5975 und3548 frißt nicht weiter6581, so ist‘s die Narbe6867 von der Drüse7822, und der Priester soll ihn rein2891 urteilen.

24 Wenn sich1320 jemand an der Haut5785 am Feuer784 brennet, und das Brandmal4348 rötlich125 oder weiß3836, ist,

25 und3548 der Priester ihn besiehet und3548 findet das Haar8181 in Weiß3836 verwandelt2015 an7200 dem Brandmal934 und das Ansehen4758 tiefer6013 denn die andere Haut5785, so ist gewiß Aussatz6883 aus6524 dem Brandmal4348 worden. Darum soll ihn der Priester unrein2930 urteilen; denn es ist ein Aussatzmal5061.

26 Siehet aber der Priester und3548 findet, daß die Haare8181 am Brandmal934 nicht in Weiß3836 verwandelt, und3548 nicht tiefer8217 ist denn die andere Haut5785, und ist dazu verschwunden3544, soll7200 er ihn sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

27 Und3548 am siebenten7637 Tage3117 soll er3548 ihn besehen. Hat‘s6581 weiter6581 gefressen an7200 der Haut5785, so soll er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist Aussatz5061.

28 Ist7613‘s aber gestanden5975 an dem Brandmal934 und3548 nicht weiter6581 gefressen an der Haut5785 und ist dazu verschwunden3544, so ist‘s ein Geschwür des Brandmals4348. Und der Priester soll ihn rein2891 urteilen; denn es ist eine Narbe6867 des Brandmals4348.

29 Wenn ein Mann376 oder Weib802 auf dem Haupt7218 oder am Bart2206 schäbicht wird,

30 und3548 der Priester das Mal5061 besiehet und3548 findet, daß das Ansehen4758 tiefer6013 ist denn die andere7218 Haut5785, und das Haar8181 daselbst gülden und dünne, so soll7200 er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist aussätziger6883 Grind5424 des Haupts oder des Barts.

31 Siehet aber der Priester3548, daß der Grind5061 nicht tiefer6013 anzusehen4758 ist denn die Haut5785, und3548 das Haar8181 nicht falb ist, soll7200 er denselben sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

32 Und3548 wenn er am siebenten7637 Tage3117 besiehet und findet, daß der Grind5061 nicht weiter gefressen hat6581, und kein gülden Haar8181 da ist7200, und das Ansehen4758 des Grindes5424 nicht tiefer6013 ist denn die andere Haut5785,

33 soll er sich bescheren, doch daß er den Grind5424 nicht beschere. Und3548 soll ihn der8145 Priester abermal sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

34 Und3548 wenn er ihn am siebenten7637 Tage3117 besiehet und3548 findet, daß der Grind5424 nicht weiter gefressen hat6581 in der Haut5785, und das Ansehen4758 ist nicht tiefer6013 denn die andere Haut5785, so soll7200 ihn der Priester rein2891 sprechen; und er soll seine Kleider899 waschen3526, denn er ist rein2891.

35 Frißt6581 aber der Grind5424 weiter6581 an der Haut5785, nachdem310 er rein gesprochen ist2893,

36 und3548 der Priester besiehet und3548 findet, daß der Grind5424 also weiter gefressen hat6581 an7200 der Haut5785, so soll er nicht mehr danach fragen1239, ob die Haare8181 gülden sind; denn er ist unrein2931.

37 Ist2889 aber vor Augen5869 der Grind5424 still gestanden5975, und3548 falb Haar8181 daselbst aufgegangen6779, so ist der Grind5424 heil7495 und er rein2891. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 Wenn einem Mann376 oder Weib802 an der Haut5785 ihres Fleisches1320 etwas eiterweiß934 ist,

39 und3548 der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß934 schwindet3544, das ist7200 ein weißer Grind933, in der Haut5785 aufgegangen6524, und1320 er ist2889 rein.

40 Wenn einem Manne die Haupthaare7218 ausfallen4803, daß3588 er kahl7142 wird, der ist2889 rein.

41 Fallen sie4803 ihm6440 vorne am Haupt7218 aus, und wird eine Glatze1371, so ist2889 er rein.

42 Wird aber an der Glatze1372, oder da er kahl7146 ist, ein weiß3836 oder rötlich125 Mal, so ist ihm Aussatz5061 an der Glatze1372 oder am Kahlkopf7146 aufgegangen6524.

43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und3548 wenn er findet, daß ein weiß3836 oder rötlich125 Mal7613 aufgelaufen an7200 seiner Glatze1372 oder Kahlkopf7146, daß es siehet, wie sonst der Aussatz5061 an der Haut5785,

44 so ist er376 aussätzig6879 und3548 unrein2931; und der Priester soll ihn unrein2930 sprechen2930 solches Mals5061 halben auf seinem Haupt7218.

45 Wer nun aussätzig6879 ist, des Kleider899 sollen zerrissen sein6533 und2931 das Haupt7218 bloß6544 und die Lippen8222 verhüllet und soll allerdinge unrein2931 genannt7121 werden:

46 Und2931 solange3117 das Mal5061 an ihm ist2351, soll er unrein2930 sein, alleine wohnen3427, und seine Wohnung4186 soll außer dem Lager4264 sein.

47 Wenn an899 einem Kleide eines Aussatzes6883 Mal5061 sein wird, es sei wollen6785 oder leinen6593,

48 am Werft oder am Eintracht, es sei leinen6593 oder wollen6785, oder an einem Fell5785, oder an allem, das aus Fellen5785 gemacht wird4399;

49 und3548 wenn das Mal5061 bleich oder176 rötlich125 ist am Kleid899, oder am Fell5785, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an7200 einigerlei Ding3627, das von Fellen5785 gemacht ist: das ist gewiß ein Mal5061 des Aussatzes6883; darum soll‘s der Priester besehen.

50 Und3548 wenn er das Mal5061 siehet, soll7200 er‘s einschließen5462 sieben7651 Tage3117.

51 Und6213 wenn er am siebenten7637 Tage3117 siehet, daß das Mal5061 hat6581 weiter gefressen am Kleid899, am Werft oder am Eintracht, am Fell5785 oder an7200 allem4399, das man aus Fellen5785 macht, so ist‘s ein fressend Mal5061 des Aussatzes6883 und ist unrein2931.

52 Und soll das Kleid899 verbrennen8313, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen6785 oder leinen6593, oder allerlei Fellwerk5785, darin solch Mal5061 ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes6883; und soll es mit Feuer784 verbrennen8313.

53 Wird aber der Priester3548 sehen, daß das Mal5061 nicht weiter gefressen hat6581 am Kleid899, oder176 am Werft, oder176 am Eintracht, oder176 an7200 allerlei Fellwerk5785,

54 so soll er gebieten6680, daß man‘s wasche3526, darin das Mal5061 ist; und3548 soll es einschließen5462 andere8145 sieben7651 Tage3117.

55 Und3548 wenn der Priester sehen7200 wird, nachdem310 das Mal5061 gewaschen ist3526, daß das Mal5061 nicht verwandelt2015 ist vor seinen Augen5869 und auch nicht weiter gefressen hat6581, so ist‘s unrein2931, und sollst es mit Feuer784 verbrennen8313; denn es ist tief eingefressen6356 und hat es beschabt gemacht.

56 Wenn aber der Priester3548 siehet, daß das Mal5061 verschwunden ist3544 nach310 seinem Waschen3526, so soll7200 er‘s abreißen7167 vom Kleid899, vom Fell5785, vom Werft oder vom Eintracht.

57 Wird‘s6524 aber noch5750 gesehen7200 am Kleid899, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk5785, so ist‘s ein Fleck, und sollst es mit Feuer784 verbrennen8313, darin solch Mal5061 ist.

58 Das Kleid899 aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk5785, das gewaschen ist5493 und das Mal5061 von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal8145 waschen3526, so ist3526 s rein2891.

59 Das ist das Gesetz8451 über die Male5061 des Aussatzes6883 an Kleidern899, sie seien wollen6785 oder leinen6593, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk5785, rein2891 oder unrein2930 zu sprechen.

利未記

第13章

Das dritte Buch Mose (Levitikus)

Kapitel 13

1 耶和華諭摩西亞倫曰、

1 Und der HErr3068 redete1696 mit Mose4872 und Aaron175 und sprach559:

2 人若膚有疥、或癬、或斑斕、狀如癩疾、則必攜之至祭司亞倫前、或其子孫爲祭司前、

2 Wenn einem Menschen120 an der Haut5785 seines Fleisches1320 etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß934 wird, als wollte ein259 Aussatz5061 werden an der Haut5785 seines Fleisches1320, soll man ihn7613 zum Priester3548 Aaron175 führen935 oder zu seiner Söhne1121 einem unter den Priestern3548.

3 祭司必察其疾、如疾處之毫變白、深入膚際、則屬癩疾、祭司旣察之、必爲不潔、

3 Und3548 wenn der Priester das Mal5061 an7200 der Haut5785 des Fleisches1320 siehet, daß die Haare8181 in Weiß3836 verwandelt sind2015, und3548 das Ansehen4758 an dem Ort tiefer6013 ist denn die andere Haut5785 seines Fleisches1320, so ist‘s gewiß der Aussatz5061. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein2930 urteilen.

4 如斑斕爲白、不深入膚、其毫猶未白者、祭司必禁錮其人、歷至七日、

4 Wenn aber etwas eiterweiß934 ist an der Haut5785 seines Fleisches1320, und3548 doch das Ansehen4758 nicht tiefer6013 denn die andere Haut5785 des Fleisches, und die Haare8181 nicht in Weiß3836 verwandelt sind2015, so soll der Priester denselben verschließen5462 sieben7651 Tage3117

5 屆期察之、如其疾止、不散於膚、則祭司必禁錮其人、復至七日、

5 und3548 am siebenten7637 Tage3117 besehen. Ist‘s5462, daß das Mal5061 bleibt5975, wie3117 er‘s zuvor gesehen5869 hat6581, und3548 hat nicht weiter gefressen an7200 der8145 Haut5785,

6 屆期必再察之、如疾少愈、不散於膚、則癬而已、祭司必視爲潔、使澣衣成潔、

6 so soll ihn der Priester abermal sieben Tage3117 verschließen. Und3548 wenn er ihn zum andernmal8145 am siebenten7637 Tage besiehet und3548 findet, daß das Mal5061 verschwunden ist3544 und nicht weiter gefressen hat6581 an7200 der Haut5785, so soll er ihn rein2891 urteilen, denn es ist Grind5061. Und er soll seine Kleider899 waschen3526, so ist er rein2891.

7 祭司察之、以視潔否、其後癬多蔓延於膚、祭司必再察之、

7 Wenn aber der Grind4556 weiter6581 frißt6581 in der Haut5785, nachdem310 er vom Priester besehen und3548 rein gesprochen ist7200, und3548 wird nun zum andernmal8145 vom Priester besehen;

8 若見其癬果蔓延、則祭司必視爲不潔、蓋癩疾已成。〇

8 wenn denn da der Priester3548 siehet, daß der Grind4556 weiter gefressen hat6581 in der Haut5785, soll7200 er3548 ihn unrein2930 urteilen, denn es ist gewiß Aussatz6883.

9 如人有癩疾、必攜之至祭司、

9 Wenn ein Mal5061 des Aussatzes6883 am Menschen120 sein wird, den soll man zum Priester3548 bringen935.

10 祭司察之、知疥色白、毫亦變白、肉色紅腫、

10 Wenn derselbe siehet und3548 findet, daß weiß3836 aufgefahren ist7613 an7200 der Haut5785, und die Haare8181 in Weiß3836 verwandelt2015, und roh Fleisch1320 im Geschwür ist7613,

11 乃膚際舊癩所化、此誠汚衊、祭司必視爲不潔、毋庸禁錮其人、

11 so ist‘s gewiß ein alter3462 Aussatz6883 in der Haut5785 seines Fleisches1320. Darum soll ihn der Priester unrein2930 urteilen und3548 nicht verschließen5462; denn er ist schon unrein2931.

12 癩之爲疾、散布於膚、蔓延於體、自頂至踵、無在不有、

12 Wenn aber der Aussatz6883 blühet in der Haut5785 und3548 bedeckt3680 die ganze Haut5785, von dem Haupt7218 an bis auf6524 die Füße7272, alles, was dem Priester vor Augen5869 sein mag;

13 祭司亦必察焉、如白色遍體、其人猶可潔、雖有疾尚能使潔也。

13 wenn dann der Priester besiehet und3548 findet, daß der Aussatz6883 das ganze Fleisch1320 bedeckt3680 hat, so soll er denselben rein2891 urteilen, dieweil es alles an7200 ihm in Weiß3836 verwandelt2015 ist2889; denn er ist rein.

14 如肉紅腫、色已外現、則蒙不潔、

14 Ist7200 aber roh Fleisch1320 da des Tages3117, wenn er2416 besehen wird, so ist er unrein2930.

15 祭司視之。必以爲汚、綠色紅腫、癩疾乃成、而蒙不潔。

15 Und3548 wenn der Priester das rohe Fleisch1320 besiehet, soll7200 er2416 ihn unrein2930 urteilen; denn er2416 ist unrein2931, und1320 es ist gewiß Aussatz6883.

16 如紅腫之肉變白、則必至祭司前、

16 Verkehret sich aber das rohe Fleisch1320 wieder7725 und3548 verwandelt2015 sich in Weiß3836, so soll er2416 zum Priester kommen935.

17 祭司察之、知色已變白、必視之爲潔、則無不潔。

17 Und3548 wenn der Priester besiehet und3548 findet, daß das Mal5061 ist2889 in Weiß3836 verwandelt2015, soll7200 er ihn rein2891 urteilen, denn er ist rein.

18 如人膚際生瘡、而後得醫、

18 Wenn3588 in jemandes Fleisch1320 an der Haut5785 eine Drüse7822 wird, und wieder heilet7495,

19 瘡處或有白疥、或有斑斕、紅白相間、則必示於祭司、

19 danach an7200 demselben7822 Ort4725 etwas weiß3836 auffähret oder rötlich125 Eiterweiß934 wird, soll er vom Priester3548 besehen werden.

20 祭司察之、知毫色盡白、深入膚際、則視爲不潔、是屬癩疾、因瘡以生。

20 Wenn dann der Priester3548 siehet, daß das Ansehen4758 tiefer8217 ist denn die andere Haut5785 und3548 das Haar8181 in Weiß3836 verwandelt2015; so soll7200 er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal5061 aus6524 der Drüse7822 worden.

21 如祭司察之、知無白毫、不深入膚、疾已少愈、則必禁錮其人、歷至七日、

21 Siehet aber der Priester und3548 findet, daß die Haare8181 nicht weiß3836 sind, und3548 ist nicht tiefer8217 denn die andere Haut5785, und ist verschwunden3544, so soll7200 er ihn sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

22 倘蔓延於膚、則屬癩疾、祭司必視爲汚。

22 Frißt6581 es weiter6581 in der Haut5785, so soll er3548 ihn unrein2930 urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal5061.

23 如斑斕已止、而不蔓延、則爲瘡瘢、祭司必視之爲潔。

23 Bleibt aber das Eiterweiß934 also stehen5975 und3548 frißt nicht weiter6581, so ist‘s die Narbe6867 von der Drüse7822, und der Priester soll ihn rein2891 urteilen.

24 如人之膚爲火所灼、其處忽起斑斕、紅白相間。

24 Wenn sich1320 jemand an der Haut5785 am Feuer784 brennet, und das Brandmal4348 rötlich125 oder weiß3836, ist,

25 祭司必察之、斑斕處毫色盡白、深入膚際、則屬癩疾、因灼所致、祭司必視之爲汚。

25 und3548 der Priester ihn besiehet und3548 findet das Haar8181 in Weiß3836 verwandelt2015 an7200 dem Brandmal934 und das Ansehen4758 tiefer6013 denn die andere Haut5785, so ist gewiß Aussatz6883 aus6524 dem Brandmal4348 worden. Darum soll ihn der Priester unrein2930 urteilen; denn es ist ein Aussatzmal5061.

26 如祭司察之、斑斕處無白毫、不深入膚、疾已少愈、則必禁錮其人、歷至七日。

26 Siehet aber der Priester und3548 findet, daß die Haare8181 am Brandmal934 nicht in Weiß3836 verwandelt, und3548 nicht tiefer8217 ist denn die andere Haut5785, und ist dazu verschwunden3544, soll7200 er ihn sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

27 屆期察之、如蔓延於膚、則屬癩疾、祭司必視之爲汚、

27 Und3548 am siebenten7637 Tage3117 soll er3548 ihn besehen. Hat‘s6581 weiter6581 gefressen an7200 der Haut5785, so soll er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist Aussatz5061.

28 如斑斕已止、不復蔓延、而疾少愈、此屬疥疾、因灼所致、灼後成瘢、祭司必視之爲潔。〇

28 Ist7613‘s aber gestanden5975 an dem Brandmal934 und3548 nicht weiter6581 gefressen an der Haut5785 und ist dazu verschwunden3544, so ist‘s ein Geschwür des Brandmals4348. Und der Priester soll ihn rein2891 urteilen; denn es ist eine Narbe6867 des Brandmals4348.

29 如男女、在首在鬚有疾、

29 Wenn ein Mann376 oder Weib802 auf dem Haupt7218 oder am Bart2206 schäbicht wird,

30 祭司必察之、中有細毫、其色維黃、深入膚際、此屬癩癬、或生於首、或生於鬚、祭司必視之爲汚、

30 und3548 der Priester das Mal5061 besiehet und3548 findet, daß das Ansehen4758 tiefer6013 ist denn die andere7218 Haut5785, und das Haar8181 daselbst gülden und dünne, so soll7200 er ihn unrein2930 urteilen; denn es ist aussätziger6883 Grind5424 des Haupts oder des Barts.

31 如祭司察其癬、不深入膚中、無黑毫、則必禁錮其人、歷至七日、

31 Siehet aber der Priester3548, daß der Grind5061 nicht tiefer6013 anzusehen4758 ist denn die Haut5785, und3548 das Haar8181 nicht falb ist, soll7200 er denselben sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

32 屆期察之、如癬不蔓延、中無黃毫、不深入膚、

32 Und3548 wenn er am siebenten7637 Tage3117 besiehet und findet, daß der Grind5061 nicht weiter gefressen hat6581, und kein gülden Haar8181 da ist7200, und das Ansehen4758 des Grindes5424 nicht tiefer6013 ist denn die andere Haut5785,

33 則薙鬚髮、留其癬處、禁錮其人、歷至七日、

33 soll er sich bescheren, doch daß er den Grind5424 nicht beschere. Und3548 soll ihn der8145 Priester abermal sieben7651 Tage3117 verschließen5462.

34 屆期必察之、癬不蔓延、不深入膚、祭司必視之爲潔、使澣其衣、則無不潔。

34 Und3548 wenn er ihn am siebenten7637 Tage3117 besiehet und3548 findet, daß der Grind5424 nicht weiter gefressen hat6581 in der Haut5785, und das Ansehen4758 ist nicht tiefer6013 denn die andere Haut5785, so soll7200 ihn der Priester rein2891 sprechen; und er soll seine Kleider899 waschen3526, denn er ist rein2891.

35 厥後如癬蔓延於膚、

35 Frißt6581 aber der Grind5424 weiter6581 an der Haut5785, nachdem310 er rein gesprochen ist2893,

36 祭司必察之、若果蔓延、則黃毫之有無俱無庸察、是蒙不潔、

36 und3548 der Priester besiehet und3548 findet, daß der Grind5424 also weiter gefressen hat6581 an7200 der Haut5785, so soll er nicht mehr danach fragen1239, ob die Haare8181 gülden sind; denn er ist unrein2931.

37 如癬已止、中發黑毫、其癬已愈、其人已潔、祭司必視之爲潔。〇

37 Ist2889 aber vor Augen5869 der Grind5424 still gestanden5975, und3548 falb Haar8181 daselbst aufgegangen6779, so ist der Grind5424 heil7495 und er rein2891. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 如男女膚生白斑、

38 Wenn einem Mann376 oder Weib802 an der Haut5785 ihres Fleisches1320 etwas eiterweiß934 ist,

39 祭司必察之、白斑少愈、則屬白癬、發生於膚、其人爲潔。

39 und3548 der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß934 schwindet3544, das ist7200 ein weißer Grind933, in der Haut5785 aufgegangen6524, und1320 er ist2889 rein.

40 如髮脫落、則爲頭童、其人爲潔。

40 Wenn einem Manne die Haupthaare7218 ausfallen4803, daß3588 er kahl7142 wird, der ist2889 rein.

41 如頂髮凋殘、則爲頇額、其人爲潔。

41 Fallen sie4803 ihm6440 vorne am Haupt7218 aus, und wird eine Glatze1371, so ist2889 er rein.

42 若頭童頇額處發疾、紅白相間、此乃患癩。

42 Wird aber an der Glatze1372, oder da er kahl7146 ist, ein weiß3836 oder rötlich125 Mal, so ist ihm Aussatz5061 an der Glatze1372 oder am Kahlkopf7146 aufgegangen6524.

43 祭司必察之、如頭童頇額處生疥、其色紅白相間、如膚生癩疾然、

43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und3548 wenn er findet, daß ein weiß3836 oder rötlich125 Mal7613 aufgelaufen an7200 seiner Glatze1372 oder Kahlkopf7146, daß es siehet, wie sonst der Aussatz5061 an der Haut5785,

44 其人乃癩、而蒙不潔、祭司必視之爲汚、緣首已生癩也。〇

44 so ist er376 aussätzig6879 und3548 unrein2931; und der Priester soll ihn unrein2930 sprechen2930 solches Mals5061 halben auf seinem Haupt7218.

45 凡患癩者、必裂衣、露頂掩口、自呼曰、我汚矣、我汚矣。

45 Wer nun aussätzig6879 ist, des Kleider899 sollen zerrissen sein6533 und2931 das Haupt7218 bloß6544 und die Lippen8222 verhüllet und soll allerdinge unrein2931 genannt7121 werden:

46 當其患癩時、誠蒙不潔、必異室獨處、居於營外。〇

46 Und2931 solange3117 das Mal5061 an ihm ist2351, soll er unrein2930 sein, alleine wohnen3427, und seine Wohnung4186 soll außer dem Lager4264 sein.

47 如皮衣、革衣、絨衣、枲衣、無論經緯間、爲癩所染、

47 Wenn an899 einem Kleide eines Aussatzes6883 Mal5061 sein wird, es sei wollen6785 oder leinen6593,

48 併於上節

48 am Werft oder am Eintracht, es sei leinen6593 oder wollen6785, oder an einem Fell5785, oder an allem, das aus Fellen5785 gemacht wird4399;

49 其所染處、色或青紅、此染於癩、必示祭司、

49 und3548 wenn das Mal5061 bleich oder176 rötlich125 ist am Kleid899, oder am Fell5785, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an7200 einigerlei Ding3627, das von Fellen5785 gemacht ist: das ist gewiß ein Mal5061 des Aussatzes6883; darum soll‘s der Priester besehen.

50 祭司察而藏之、歷至七日、

50 Und3548 wenn er das Mal5061 siehet, soll7200 er‘s einschließen5462 sieben7651 Tage3117.

51 屆期、視其所染、蔓延於衣之經緯、或於皮衣革衣、此爲惡癩所染、而蒙不潔、

51 Und6213 wenn er am siebenten7637 Tage3117 siehet, daß das Mal5061 hat6581 weiter gefressen am Kleid899, am Werft oder am Eintracht, am Fell5785 oder an7200 allem4399, das man aus Fellen5785 macht, so ist‘s ein fressend Mal5061 des Aussatzes6883 und ist unrein2931.

52 則無論絨衣、枲衣、在經在緯、或皮衣、俱爇以火、緣其癩甚惡也。

52 Und soll das Kleid899 verbrennen8313, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen6785 oder leinen6593, oder allerlei Fellwerk5785, darin solch Mal5061 ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes6883; und soll es mit Feuer784 verbrennen8313.

53 祭司察之、見衣所染、不復蔓延於經緯、或於其皮。

53 Wird aber der Priester3548 sehen, daß das Mal5061 nicht weiter gefressen hat6581 am Kleid899, oder176 am Werft, oder176 am Eintracht, oder176 an7200 allerlei Fellwerk5785,

54 宜使澣濯、而復藏之、歷至七日、

54 so soll er gebieten6680, daß man‘s wasche3526, darin das Mal5061 ist; und3548 soll es einschließen5462 andere8145 sieben7651 Tage3117.

55 澣濯之後、必察之、其所染之疾、色猶未去、雖未蔓延、亦以爲汚、爇之以火、蓋衣之敝處、或於表裏、染癩甚深。

55 Und3548 wenn der Priester sehen7200 wird, nachdem310 das Mal5061 gewaschen ist3526, daß das Mal5061 nicht verwandelt2015 ist vor seinen Augen5869 und auch nicht weiter gefressen hat6581, so ist‘s unrein2931, und sollst es mit Feuer784 verbrennen8313; denn es ist tief eingefressen6356 und hat es beschabt gemacht.

56 旣澣濯、祭司察之、所染少愈、則必裂衣之經緯、或皮、去其所染。

56 Wenn aber der Priester3548 siehet, daß das Mal5061 verschwunden ist3544 nach310 seinem Waschen3526, so soll7200 er‘s abreißen7167 vom Kleid899, vom Fell5785, vom Werft oder vom Eintracht.

57 如癩所染處、仍現於衣之經緯、或於其皮、此染癩已深、必爇以火。

57 Wird‘s6524 aber noch5750 gesehen7200 am Kleid899, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk5785, so ist‘s ein Fleck, und sollst es mit Feuer784 verbrennen8313, darin solch Mal5061 ist.

58 如衣或皮、旣經澣濯、已去其染、則必再澣、使成爲潔、〇

58 Das Kleid899 aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk5785, das gewaschen ist5493 und das Mal5061 von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal8145 waschen3526, so ist3526 s rein2891.

59 以上所載、皮衣、或絨衣、枲衣、無論經緯間、視之爲潔、爲汚、其例若此。

59 Das ist das Gesetz8451 über die Male5061 des Aussatzes6883 an Kleidern899, sie seien wollen6785 oder leinen6593, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk5785, rein2891 oder unrein2930 zu sprechen.