Das vierte Buch Mose (Numeri)

Kapitel 30

1 Und4872 Mose4872 sagte559 den Kindern1121 Israel3478 alles, was ihm der HErr3068 geboten hatte6680.

2 Und Mose4872 redete1696 mit den Fürsten7218 der Stämme4294 der Kinder1121 Israel3478 und sprach559: Das1697 ist‘s, das der HErr3068 geboten6680 hat:

3 Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7650 schwöret, daß er seine See LE5315 verbindet632, der soll sein Wort1697 nicht schwächen, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632, weil sie802 in ihres Vaters1 Hause1004 und im Magdtum ist5271;

5 und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie2790 tut über ihre See LE5315, kommt vor ihren Vater1, und er1 schweiget dazu: so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis631, des sie sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

6 Wo aber ihr Vater1 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde5088 noch Verbündnis632, dessen sie5106 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545, weil ihr Vater1 ihr gewehret hat631.

7 Hat631 sie aber einen Mann376 und hat ein Gelübde5088 auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen8193 ein Verbündnis über ihre See LE5315;

8 und der Mann376 höret‘s8085 und schweiget desselben Tages3117 stille: so gilt6965 ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, dessen sie2790 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

9 Wo aber ihr Mann376 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so ist4008 ihr Gelübde5088 los, das sie5106 auf ihr hat8085, und das Verbündnis631, das ihr aus ihren Lippen8193 entfahren ist6565 über ihre See LE5315; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545.

10 Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644: alles, wes sie sich verbindet über ihre See LE5315, das gilt auf6965 ihr.

11 Wenn jemandes376 Gesinde1004 gelobet oder sich mit einem Eide7621 verbindet632 über seine See LE5315;

12 und376 der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht2790: so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles, wes es sich6965 verbunden hat8085 über seine See LE5315.

13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages3117 los, wenn er376‘s höret8085, so gilt‘s nicht, was aus4161 seinen Lippen8193 gegangen ist6565, das es gelobet oder sich6965 verbunden hat6565 über seine See LE5315; denn der Hausherr hat‘s6565 los gemacht; und376 der HErr3068 wird ihm gnädig sein5545.

14 Und376 alle Gelübde5088 und376 Eide7621, zu verbinden632, den5315 Leib zu kasteien6031, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

15 Wenn3117 er376 dazu schweiget2790 von einem Tage3117 zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde5088 und Verbündnisse, die es auf6965 ihm6965 hat632, darum daß er geschwiegen hat8085 des Tages3117, da er‘s hörete.

16 Wird8085 er‘s aber schwächen, nachdem310 er‘s gehöret hat6565, so soll er die Missetat5771 tragen5375.

17 Das sind die Satzungen2706, die der HErr3068 Mose4872 geboten hat zwischen Mann376 und Weib802, zwischen Vater1 und Tochter1323, weil sie6680 noch eine Magd ist5271 in ihres Vaters1 Hause1004.

Das vierte Buch Mose (Numeri)

Kapitel 30

1 Und4872 Mose4872 sagte559 den Kindern1121 Israel3478 alles, was ihm der HErr3068 geboten hatte6680.

2 Und Mose4872 redete1696 mit den Fürsten7218 der Stämme4294 der Kinder1121 Israel3478 und sprach559: Das1697 ist‘s, das der HErr3068 geboten6680 hat:

3 Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7650 schwöret, daß er seine See LE5315 verbindet632, der soll sein Wort1697 nicht schwächen, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632, weil sie802 in ihres Vaters1 Hause1004 und im Magdtum ist5271;

5 und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie2790 tut über ihre See LE5315, kommt vor ihren Vater1, und er1 schweiget dazu: so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis631, des sie sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

6 Wo aber ihr Vater1 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde5088 noch Verbündnis632, dessen sie5106 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545, weil ihr Vater1 ihr gewehret hat631.

7 Hat631 sie aber einen Mann376 und hat ein Gelübde5088 auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen8193 ein Verbündnis über ihre See LE5315;

8 und der Mann376 höret‘s8085 und schweiget desselben Tages3117 stille: so gilt6965 ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, dessen sie2790 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

9 Wo aber ihr Mann376 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so ist4008 ihr Gelübde5088 los, das sie5106 auf ihr hat8085, und das Verbündnis631, das ihr aus ihren Lippen8193 entfahren ist6565 über ihre See LE5315; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545.

10 Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644: alles, wes sie sich verbindet über ihre See LE5315, das gilt auf6965 ihr.

11 Wenn jemandes376 Gesinde1004 gelobet oder sich mit einem Eide7621 verbindet632 über seine See LE5315;

12 und376 der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht2790: so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles, wes es sich6965 verbunden hat8085 über seine See LE5315.

13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages3117 los, wenn er376‘s höret8085, so gilt‘s nicht, was aus4161 seinen Lippen8193 gegangen ist6565, das es gelobet oder sich6965 verbunden hat6565 über seine See LE5315; denn der Hausherr hat‘s6565 los gemacht; und376 der HErr3068 wird ihm gnädig sein5545.

14 Und376 alle Gelübde5088 und376 Eide7621, zu verbinden632, den5315 Leib zu kasteien6031, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

15 Wenn3117 er376 dazu schweiget2790 von einem Tage3117 zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde5088 und Verbündnisse, die es auf6965 ihm6965 hat632, darum daß er geschwiegen hat8085 des Tages3117, da er‘s hörete.

16 Wird8085 er‘s aber schwächen, nachdem310 er‘s gehöret hat6565, so soll er die Missetat5771 tragen5375.

17 Das sind die Satzungen2706, die der HErr3068 Mose4872 geboten hat zwischen Mann376 und Weib802, zwischen Vater1 und Tochter1323, weil sie6680 noch eine Magd ist5271 in ihres Vaters1 Hause1004.

Das vierte Buch Mose (Numeri)

Kapitel 30

Das vierte Buch Mose (Numeri)

Kapitel 30

1 Und4872 Mose4872 sagte559 den Kindern1121 Israel3478 alles, was ihm der HErr3068 geboten hatte6680.

1 Und4872 Mose4872 sagte559 den Kindern1121 Israel3478 alles, was ihm der HErr3068 geboten hatte6680.

2 Und Mose4872 redete1696 mit den Fürsten7218 der Stämme4294 der Kinder1121 Israel3478 und sprach559: Das1697 ist‘s, das der HErr3068 geboten6680 hat:

2 Und Mose4872 redete1696 mit den Fürsten7218 der Stämme4294 der Kinder1121 Israel3478 und sprach559: Das1697 ist‘s, das der HErr3068 geboten6680 hat:

3 Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7650 schwöret, daß er seine See LE5315 verbindet632, der soll sein Wort1697 nicht schwächen, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

3 Wenn jemand dem HErrn3068 ein376 Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7650 schwöret, daß er seine See LE5315 verbindet632, der soll sein Wort1697 nicht schwächen, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632, weil sie802 in ihres Vaters1 Hause1004 und im Magdtum ist5271;

4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632, weil sie802 in ihres Vaters1 Hause1004 und im Magdtum ist5271;

5 und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie2790 tut über ihre See LE5315, kommt vor ihren Vater1, und er1 schweiget dazu: so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis631, des sie sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

5 und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie2790 tut über ihre See LE5315, kommt vor ihren Vater1, und er1 schweiget dazu: so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis631, des sie sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

6 Wo aber ihr Vater1 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde5088 noch Verbündnis632, dessen sie5106 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545, weil ihr Vater1 ihr gewehret hat631.

6 Wo aber ihr Vater1 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde5088 noch Verbündnis632, dessen sie5106 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545, weil ihr Vater1 ihr gewehret hat631.

7 Hat631 sie aber einen Mann376 und hat ein Gelübde5088 auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen8193 ein Verbündnis über ihre See LE5315;

7 Hat631 sie aber einen Mann376 und hat ein Gelübde5088 auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen8193 ein Verbündnis über ihre See LE5315;

8 und der Mann376 höret‘s8085 und schweiget desselben Tages3117 stille: so gilt6965 ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, dessen sie2790 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

8 und der Mann376 höret‘s8085 und schweiget desselben Tages3117 stille: so gilt6965 ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, dessen sie2790 sich6965 über ihre See LE5315 verbunden hat8085.

9 Wo aber ihr Mann376 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so ist4008 ihr Gelübde5088 los, das sie5106 auf ihr hat8085, und das Verbündnis631, das ihr aus ihren Lippen8193 entfahren ist6565 über ihre See LE5315; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545.

9 Wo aber ihr Mann376 wehret des Tages3117, wenn er‘s höret, so ist4008 ihr Gelübde5088 los, das sie5106 auf ihr hat8085, und das Verbündnis631, das ihr aus ihren Lippen8193 entfahren ist6565 über ihre See LE5315; und der HErr3068 wird ihr gnädig sein5545.

10 Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644: alles, wes sie sich verbindet über ihre See LE5315, das gilt auf6965 ihr.

10 Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644: alles, wes sie sich verbindet über ihre See LE5315, das gilt auf6965 ihr.

11 Wenn jemandes376 Gesinde1004 gelobet oder sich mit einem Eide7621 verbindet632 über seine See LE5315;

11 Wenn jemandes376 Gesinde1004 gelobet oder sich mit einem Eide7621 verbindet632 über seine See LE5315;

12 und376 der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht2790: so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles, wes es sich6965 verbunden hat8085 über seine See LE5315.

12 und376 der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht2790: so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles, wes es sich6965 verbunden hat8085 über seine See LE5315.

13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages3117 los, wenn er376‘s höret8085, so gilt‘s nicht, was aus4161 seinen Lippen8193 gegangen ist6565, das es gelobet oder sich6965 verbunden hat6565 über seine See LE5315; denn der Hausherr hat‘s6565 los gemacht; und376 der HErr3068 wird ihm gnädig sein5545.

13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages3117 los, wenn er376‘s höret8085, so gilt‘s nicht, was aus4161 seinen Lippen8193 gegangen ist6565, das es gelobet oder sich6965 verbunden hat6565 über seine See LE5315; denn der Hausherr hat‘s6565 los gemacht; und376 der HErr3068 wird ihm gnädig sein5545.

14 Und376 alle Gelübde5088 und376 Eide7621, zu verbinden632, den5315 Leib zu kasteien6031, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

14 Und376 alle Gelübde5088 und376 Eide7621, zu verbinden632, den5315 Leib zu kasteien6031, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

15 Wenn3117 er376 dazu schweiget2790 von einem Tage3117 zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde5088 und Verbündnisse, die es auf6965 ihm6965 hat632, darum daß er geschwiegen hat8085 des Tages3117, da er‘s hörete.

15 Wenn3117 er376 dazu schweiget2790 von einem Tage3117 zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde5088 und Verbündnisse, die es auf6965 ihm6965 hat632, darum daß er geschwiegen hat8085 des Tages3117, da er‘s hörete.

16 Wird8085 er‘s aber schwächen, nachdem310 er‘s gehöret hat6565, so soll er die Missetat5771 tragen5375.

16 Wird8085 er‘s aber schwächen, nachdem310 er‘s gehöret hat6565, so soll er die Missetat5771 tragen5375.

17 Das sind die Satzungen2706, die der HErr3068 Mose4872 geboten hat zwischen Mann376 und Weib802, zwischen Vater1 und Tochter1323, weil sie6680 noch eine Magd ist5271 in ihres Vaters1 Hause1004.

17 Das sind die Satzungen2706, die der HErr3068 Mose4872 geboten hat zwischen Mann376 und Weib802, zwischen Vater1 und Tochter1323, weil sie6680 noch eine Magd ist5271 in ihres Vaters1 Hause1004.